Aus unserem Lexikon:

Gemeinschaftswerbung

1. Gemeinsame Werbeaktivitäten von Firmen gleicher Branchen,
2. werbliche Zusammenschlüsse von Einzelhandelsfirmen, um ein bestimmtes Einkaufsgebiet (z.B. Innenstadt) attraktiver zu machen,
3. gemeinsame Werbeaktionen von Kommunen, Institutionen, Verbänden u.a.
Vorteil der Gemeinschaftswerbung: Ergänzung der Individualwerbung durch Image-Aufwertung, dadurch Erweiterung der Distribution, Erschließung neuer Zielgruppen für jedes einzelne Mitglied des Gemeinschaftswerbeverbunds. Achtung: Gemeinschaftswerbung ersetzt nicht die Individualwerbung.

Was ist das hier?

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