27. Februar 2016

Tipp: Online-Shops besser ohne Disclaimer im Impressum

Wer irgend­wann damit ange­fan­gen hat, soge­nannte Dis­clai­mer in ein Impres­sum zu schrei­ben, weiß man nicht mehr so genau. Aber es sollte wohl der Wunsch nach mehr (gefühl­ter) Sicher­heit dahin­ter ste­hen. Doch Hin­weise dar­auf, das man z.B. “kei­ner­lei Gewähr für die Aktua­li­tät, Kor­rekt­heit, Voll­stän­dig­keit oder Qua­li­tät der bereit­ge­stell­ten Infor­ma­tio­nen über­nimmt” sind nicht nur über­lüs­sig, son­dern kön­nen auch wett­be­werbs­wid­rig sein.

Hach ja … inter­es­sante deut­sche Rechtsprechung. 

Wer mehr dar­über wis­sen möchte (oder auch zum Impres­sum ohne Han­dels­re­gis­ter und Pro­dukt­bild­ver­wen­dun­gen), schaut doch ein­fach mal bei dem ent­spre­chen­den Bei­trag auf shopbetreiber-blog.de vor­bei.

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