Wer irgendwann damit angefangen hat, sogenannte Disclaimer in ein Impressum zu schreiben, weiß man nicht mehr so genau. Aber es sollte wohl der Wunsch nach mehr (gefühlter) Sicherheit dahinter stehen. Doch Hinweise darauf, das man z.B. „keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen übernimmt“ sind nicht nur überlüssig, sondern können auch wettbewerbswidrig sein.
Hach ja … interessante deutsche Rechtsprechung.
Wer mehr darüber wissen möchte (oder auch zum Impressum ohne Handelsregister und Produktbildverwendungen), schaut doch einfach mal bei dem entsprechenden Beitrag auf shopbetreiber-blog.de vorbei.
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